Scheidung und Altersvorsorge: Wie man die Rentenansprüche sichert
Eine Scheidung kann eine Vielzahl von finanziellen Fragen aufwerfen, darunter auch die Frage nach der Sicherung der Altersvorsorge. Ehepaare, die über Jahre hinweg gemeinsam Rentenansprüche angesammelt haben, müssen bei einer Scheidung klären, wie diese Ansprüche aufgeteilt werden.
Rentenansprüche bei Scheidung
In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen zur Aufteilung von Rentenansprüchen bei einer Scheidung. Grundsätzlich haben beide Partner Anspruch auf die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Dies gilt sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für betriebliche und private Altersvorsorgeverträge.
Altersvorsorgevereinbarung
Um die Rentenansprüche im Falle einer Scheidung abzusichern, können Ehepaare eine Altersvorsorgevereinbarung treffen. In dieser Vereinbarung können die Partner festlegen, wie die Rentenansprüche aufgeteilt werden sollen. Dabei sollten auch eventuelle Sonderfälle wie eine vorzeitige Scheidung oder eine unterschiedliche Bewertung von Rentenanwartschaften berücksichtigt werden.
Informationen einholen
Bevor Ehepaare sich auf eine Altersvorsorgevereinbarung einigen, ist es ratsam, sich über die eigenen Rentenansprüche zu informieren. Dies kann durch eine Analyse der vorhandenen Rentenkontoauszüge oder durch eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung geschehen. So können beide Partner eine fundierte Entscheidung über die Aufteilung der Rentenansprüche treffen.
Fazit
Eine Scheidung kann gravierende Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben. Um die Rentenansprüche im Falle einer Trennung abzusichern, ist es wichtig, frühzeitig eine Altersvorsorgevereinbarung zu treffen und sich über die eigenen Rentenansprüche zu informieren. So können finanzielle Unsicherheiten im Alter vermieden werden.