Die Aktiengesellschaft (AG) ist ein Unternehmenstyp, bei dem das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Inhaber dieser Aktien werden Aktionäre genannt und haben damit das Recht, auf der Hauptversammlung des Unternehmens abzustimmen.
Definition einer Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft wird von einem oder mehreren Personen gegründet, die eine Satzung aufstellen und die Aktien ausgeben. Das Grundkapital dieser Gesellschaft muss mindestens 50.000 Euro betragen. Das bedeutet, dass die Gesellschaft mindestens 50.000 Aktien ausgeben muss, deren Wert nicht unter einem Euro liegen darf.
Die Aktiengesellschaft ist als juristische Person unabhängig von ihren Gründern und Aktionären und haftet mit ihrem eigenen Vermögen. Das bedeutet, dass im Falle von Verlusten oder Insolvenz die Haftung auf das Unternehmen und nicht auf die Aktionäre übertragen wird.
Funktionen einer Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist ein Unternehmenstyp, der sich gut für große Projekte oder Investitionen eignet, da sie das Kapital von vielen Aktionären sammeln kann. Die Aktionäre erhalten im Gegenzug Dividenden (Gewinnausschüttungen) und können ihr Aktienpaket verkaufen, wenn der Wert steigt.
Eine weitere Funktion der Aktiengesellschaft ist die Trennung zwischen Management und Eigentümer. Das bedeutet, dass das Management vom Aufsichtsrat überwacht wird, der von den Aktionären gewählt wird. Die Aktionäre können somit das Management kontrollieren, ohne täglich in den Unternehmensalltag eingreifen zu müssen.
Die Aktiengesellschaft hat auch den Vorteil, dass sie leichter an der Börse gehandelt werden kann. Die Aktien werden öffentlich gehandelt, wodurch die Gesellschaft eine größere Liquidität hat und Investoren im Fall von Bedarf schnell und einfach ein- und aussteigen können.